Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke

Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke ist Fachanwältin für Familienrecht, mit dem Schwerpunkt Scheidungen und Scheidungsfolgesachen. Seit 2017 ist sie zudem auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, gefolgt von einem Promotionsstudium. 2006 wurde sie zur Doktorin der Rechtswissenschaften ernannt. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht (insbesondere Kündigungsschutzrecht) auch das Erbrecht.
Seit dem 01.01.2025 verfügt sie über eine Einzelzulassung und ist auf Grund ihrer Kanzleisitzbefreiung online für Sie tätig.
Werdegang
- 1995 Erfolgreicher Abschluss des Studiums mit Bestehen des Ersten Juristischen Staatsexamens.
- 1996 – 1998 Referendariat im Landgerichtsbezirk Osnabrück, diverse Praktika in namenhaften Anwaltskanzleien.
- 2000 Abschluss des Referendariats mit Bestehen des Zweiten Juristische Staatsexamens. Dissertationsarbeiten / Forschung
- 2002 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 2006 Ernennung zur Doktorin der Rechtswissenschaften
- 2008 Fachanwältin für Familienrecht
- 2017 Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg