Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke ist Fachanwältin für Familienrecht, mit dem Schwerpunkt Scheidungen und Scheidungsfolgesachen. Seit 2017 ist sie zudem auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, gefolgt von einem Promotionsstudium. 2006 wurde sie zur Doktorin der Rechtswissenschaften ernannt. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht (insbesondere Kündigungsschutzrecht) auch das Erbrecht.
Seit dem 01.01.2025 verfügt sie über eine Einzelzulassung und ist auf Grund ihrer Kanzleisitzbefreiung online für Sie tätig.