Rechtsanwalt Dr. iur. Eberhard Frohnecke

Rechtsanwalt Dr. iur. Eberhard Frohnecke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1999 war er zunächst Gesellschafter einer anderen Rechtsanwaltskanzlei. 2002 gründete er mit seiner Ehefrau Dr. iur. Stefanie Frohnecke die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frohnecke & Partner. Seit dem 01.01.2025 verfügt er über eine Einzelzulassung und ist auf Grund seiner Kanzleisitzbefreiung online für Sie tätig.