Anwälte

Dr. iur. Eberhard Frohnecke

Rechtsanwalt Dr. iur. Eberhard Frohnecke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1999 war er zunächst Gesellschafter einer anderen Rechtsanwaltskanzlei. 2002 gründete er mit seiner Ehefrau Dr. iur. Stefanie Frohnecke die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frohnecke & Partner. Seine juristischen Interessen gelten neben seinen Fachanwaltsgebieten besonders dem Bau- und Presserecht, sowie dem Bankrecht, das ihm als gelerntem Bankkaufmann besonders nahe liegt.
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Dr. iur. Stefanie Frohnecke

Rechtsanwältin Dr. iur. Stefanie Frohnecke ist Fachanwältin für Familienrecht, mit dem Schwerpunkt Scheidungen und Scheidungsfolgesachen und ebenfalls Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, gefolgt von einem Promotionsstudium. 2006 wurde sie zur Doktorin der Rechtswissenschaften ernannt. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben dem Familienrecht und Arbeitsrecht (insbesondere Kündigungsschutzrecht) auch das Erbrecht.
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