Willkommen bei Dr. Frohnecke & Partner mBB

Ihre Rechtsanwälte aus Osnabrück – deutschlandweit für Sie tätig

Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frohnecke & Partner mbB mit Sitz in Osnabrück ist fachanwaltschaftlich spezialisiert auf die Bereiche Versicherungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) und Familienrecht (insbesondere Scheidungsverfahren) – und seit 2017 ist Dr. Stefanie Frohnecke auch Fachanwältin für Arbeitsrecht. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie auch kompetent im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie in allen Fragen des Allgemeinen Zivilrechts. Lesen Sie mehr über unsere Rechtsgebiete…

Profitieren Sie von unseren speziellen Fachkenntnissen und langjährigen Erfahrungen. Schnelle und effiziente Problemlösung ist unsere Stärke, hohe Erwartungen unserer Mandanten sind wir gewohnt – unser Ziel ist es, sie mit großem persönlichen Einsatz zu erfüllen. Das bedeutet: Wir nehmen uns Zeit für Sie. Sowohl für die Bearbeitung und Lösung einzelner, oft sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen, als auch für die dauerhafte und umfassende Betreuung von gewerblichen und privaten Mandaten.

Wir setzen uns mit großem Engagement für Ihre Interessen ein. Dafür gewährleisten wir eine hohe persönliche Erreichbarkeit. So schaffen wir für Sie jene Rechtssicherheit, die Sie zum Erreichen Ihrer unternehmerischen und persönlichen Ziele benötigen.

Um Ihre Angelegenheiten bestmöglich zu vertreten, gehört die ständige Fortbildung der Anwälte und Mitarbeiter zu unseren Standards.

Unsere Kanzlei

Wir vertreten Ihre Interessen
mit Engagement und Erfahrung

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frohnecke & Partner mbB wurde im Juni 2002 als Partnerschaftsgesellschaft von Dr. iur. Eberhard Frohnecke und Dr. iur. Stefanie Frohnecke gegründet. Seitdem begleiten wir Mandanten zum Erfolg in unseren Fachgebieten Gewerblicher Rechtsschutz, Versicherungsrecht, Familien und Arbeitsrecht. Insbesondere hohe Erwartungen unserer Mandanten beantworten wir gern mit hohem Einsatz und unserem großem Fachwissen.

Durch die gewachsene Mandanten-Struktur entwickelten sich vier zentrale Säulen unserer anwaltlichen Tätigkeit, für die wir uns als Fachanwälte qualifiziert haben: In den Rechtsgebieten Gewerblicher Rechtsschutz, Versicherungsrecht und Familienrecht sowie Arbeitsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse und Erfahrungen, die uns durch die Verleihung der jeweiligen Fachanwaltstitel bestätigt wurden.

Gewerbliche Mandanten, darunter viele Mittelständler aus dem ganzen Bundesgebiet und dem europäischen Ausland, betreuen wir vor allem in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Design-, Gebrauchs-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht, Markenrecht) und Versicherungsrecht sowie Bankrecht, Baurecht und Arbeitsrecht.

Auch private Mandanten vertrauen auf unsere hervorragenden Kenntnisse im Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht und Versicherungsrecht sowie im Familienrecht, insbesondere dem Scheidungsrecht, Erbrecht sowie dem Mietrecht.

Hohe Erwartungen unserer Mandanten sind wir gewohnt – und unser Ziel ist es, sie mit großem persönlichen Einsatz zu erfüllen. Das bedeutet: Wir nehmen uns Zeit für Sie. Sowohl für die Bearbeitung und Lösung einzelner, oft sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen, als auch für die dauerhafte und umfassende Betreuung von gewerblichen und privaten Mandaten – und das bundesweit.

Neben Firmen in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland dürfen wir zudem ständig solche aus Österreich, den Niederlanden, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz betreuen.

International tätigen Mandanten bieten wir darüber hinaus ein Netzwerk qualifizierter Anwälte an. Bei Interesse beraten wir Sie gern.

Aktuell

Versicherungsrecht einfach erklärt: Wenn Ihr Versicherer Sie übers Ohr hauen möchte

Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke als Fachanwalt für Versicherungsrecht gibt in der heutigen Ausgabe von Frohneckes Weekly Tipps für diejenigen Versicherungsnehmer, die von ihrer Versicherung zu teils dubiosen Vergleichen und Zugeständnissen gedrängt wurden und werden.

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Dr. Eberhard Frohnecke im „Business-Talk am Kudamm“

Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht klärt Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke im Interview bei „Business-Talk am Kudamm“ aus Berlin. Dabei räumt er mit einigen spannenden Rechtsirrtümern auf: Wem gekündigt wird, der bekommt nicht immer eine Abfindung. Und: Auch Arbeitnehmer können eine Abmahnung aussprechen.

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Persönlichkeitsrechtsrechte, Datenschutz und Schutz vor hate speech: Dr. Eberhard Frohnecke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Im Interview spricht er über Persönlichkeitsrechtsrechte, Datenschutz und das richtige Vorgehen gegen hate speech.

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Grundlagen des Versicherungsrechts Dr. Eberhard Frohnecke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Im Interview spricht er über die Grundlagen des Versicherungsrechts.

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Kontakt

Was können wir für Sie tun?

Rechtsanwälte Dr. Frohnecke & Partner mbB
Winkelhausenstraße 8
49090 Osnabrück

Tel: +49 (0)541 40 69 4 – 0
Fax: +49 (0)541 40 69 4 – 14
E-Mail: termin@ffos.de
Web: www.frohnecke.de

Ihre Notfallnummer: 0171 – 757 62 22

Unsere Bürozeiten:

Mo.-Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Mo., Di., Do.: 14.30 – 17.30 Uhr

Weitere Termine gerne auch nach Vereinbarung.