Versicherungsrecht
Versicherungsrecht. Fachanwaltliche Expertise seit 2007.
Beratung und Vertretung bei komplexen versicherungsrechtlichen Fragestellungen – verbunden mit langjähriger anwaltlicher und wissenschaftlicher Erfahrung.
Fachanwalt seit 2007 · Fachpublikationen · Außergerichtlich & gerichtliche Vertretung

Komplexe Vertragsverhältnisse klar einordnen.
Versicherungsrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig durch komplexe Vertragswerke, umfangreiche Versicherungsbedingungen und eine ausgeprägte Rechtsprechung geprägt.
Dr. Frohnecke ist seit 2007 Fachanwalt für Versicherungsrecht und beschäftigt sich seit vielen Jahren sowohl praktisch als auch wissenschaftlich intensiv mit diesem Rechtsgebiet.
Vorgehensweise
Ein strukturierter Weg durch komplexe Sachverhalte.
01 Vertrag analysieren
03 Rechtsprechung einordnen
05 Strategie entwickeln
02 Versicherungsbedingungen prüfen
04 Chancen und Risiken bewerten
06 Ansprüche durchsetzen oder abwehren
FAQ
Häufige Fragen zum Versicherungsrecht
Grundlage jeder Prüfung dieser Frage ist der Versicherungsschein in Verbindung mit dem Versicherungsbedingungen (Kleingedrucktes). Hier kommt es auch auf den konkreten Einzelfall darauf an. Sie benötigen wir in jedem Fall anwaltliche Beratung.
Das kommt zwar grundsätzlich auf den Inhalt der Rechtsschutzversicherung an, ist aber in den allermeisten Fällen der Fall.
Ja, das kann sein. Voraussetzung hierfür ist z.B., dass der Versicherte Schaden durch vorsätzliches Handeln oder grob fahrlässiges Handeln von Ihnen eingetreten ist. Es bestehen auch noch weitere Möglichkeiten, dass der Versicherer leistungsfrei ist. Dies ist dann genau zu prüfen.
Hier können Sie idealerweise durch mich das Gutachten prüfen und gegenüber dem Versicherer anzweifeln lassen. Häufig wird dies aber wirksam nur möglich sein in einem Gerichtsprozess, wobei das Gericht dann einen weiteren Gutachter selbst gestellt.
Ja, aber das geht nicht ohne weiteres. Hierfür muss die Versicherung von Ihnen vorher schriftlich, nämlich mit ihrer Unterschrift, eine Einwilligungserklärung einholen. Wenn es um Gesundheitsfragen geht, z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung, dann kann die Verweigerung dieser Einwilligung durch sie jedoch auch negative Folgen für sie haben.
Versicherungsrechtliche Fragestellung?
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