Markenrecht

Marken schützen. Unternehmenswerte sichern.

Strategische Beratung im deutschen und europäischen Markenrecht durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und seit 2000 zur Vertretung vor dem EUIPO berechtigten Rechtsanwalt.

Fachanwalt seit 2009 · EUIPO seit 2000 · Außergerichtlich & gerichtlich 

Typische Anliegen

Vier Wege, eine Marke rechtlich zu sichern.

01
Marke anmelden

Strategische Begleitung beim Aufbau und Schutz einer Marke.

02
Markenverletzung abwehren

Verteidigung gegen geltend gemachte markenrechtliche Ansprüche.

03
Eigene Rechte durchsetzen

Vorgehen gegen unberechtigte Nutzung geschützter Kennzeichen.

04
EU-Marken / EUIPO

Beratung und Vertretung bei Angelegenheiten vor dem EUIPO.

Marken sind wirtschaftliche Werte.

Eine Marke ist häufig weit mehr als ein Name oder ein Logo. Sie schafft Wiedererkennbarkeit, Vertrauen und wirtschaftlichen Wert.

Umso wichtiger ist es, Schutzrechte frühzeitig und strategisch zu planen und im Konfliktfall konsequent zu sichern.

FAQ

Häufige Fragen zum Markenrecht

Das kommt sehr wohl auf den Namen darauf an. Namen von natürlichen Personen, die nicht ihren Namen sind, sind grundsätzlich davon ausgeschlossen. Fantasienamen hingegen meist nicht. Hier bestehen jedoch viele Möglichkeiten, dennoch eine Namenszug als Marke eintragen zu lassen. Lassen sich gerne hierzu von mir beraten.

Sie haben zunächst eine 5-jährige Benutzungschonfrist. Danach müssen Sie die Marke auch markenmäßig benutzen (§ 26 Marken G).

Sie können den Schutz des Zeichens hinsichtlich der verschiedenen Schutzklasse nur durch Neuanmeldung für diese Schutzklassen erweitern. Territorial können Sie den Markenschutz, den sie einst haben eintragen lassen, dann aber auch auf die EU erweitern oder z.B. auch als IR-Marke in den USA oder Großbritannien.

Das empfiehlt sich in jedem Fall.

Hier zunächst anwaltlich genau zu prüfen, ob der Markenname auch in den Schutzbereichen gewerblich genutzt wird. Grundsätzlich wird geprüft, ob es sich dabei um Markenidentität (identisches Zeichen) handelt oder eine Ähnlichkeit besteht, die zur Verwechslung mit ihrer Marke führen kann. Sodann prüft man, ob das identische oder ähnliche Zeichen innerhalb derselben Schutzklasse oder einer ähnlichen Schutzklasse verwendet wird.

Zunächst wird nach Feststellung einer Markenverletzung die Abmahnung gefertigt und überreicht. Sollte nach recht kurzer Frist keine Reaktion oder nicht die geforderte Reaktion erfolgen, kann in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vorläufiger Rechtsschutz vor den Gerichten erwirkt werden.

Sie möchten eine Marke schützen oder einen Konflikt klären?

Besprechen Sie Ihr Anliegen persönlich mit Rechtsanwalt Dr. iur. Eberhard Frohnecke.

Telefonisch · per Videokonferenz · persönlich