Von Dr. Eberhard Frohnecke – Unwirksame Ausschlussklausel: Rechtsschutzversicherer müssen für Kapitalanlagestreitigkeiten aufkommen (Quelle: Versicherungswirtschaft, Ausgabe 15.04.2012).
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Von Dr. Eberhard Frohnecke – Unwirksame Ausschlussklausel: Rechtsschutzversicherer müssen für Kapitalanlagestreitigkeiten aufkommen (Quelle: Versicherungswirtschaft, Ausgabe 15.04.2012).