Von Dr. Eberhard Frohnecke – OLG hat zu überprüfen, ob eine Abweichung vom Zillmerungsverfahren nichtig ist. Diskurs mit dem LG Rostock.

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Von Dr. Eberhard Frohnecke – OLG hat zu überprüfen, ob eine Abweichung vom Zillmerungsverfahren nichtig ist. Diskurs mit dem LG Rostock.