Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke

Kündigung erhalten?

Lassen Sie Ihre Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist prüfen.

Dr. Eberhard Frohnecke unterstützt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlung. Wichtig: Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von 3 Wochen.“

Deutscher Rechtsanwalt · seit 1999 im Arbeitsrecht tätig · 400+ arbeitsrechtliche Mandate · Online-Beratung bundesweit möglich

Kündigung prüfen lassen – bevor die Frist abläuft.

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Nach einer Kündigung steht viel auf dem Spiel: Ihre berufliche Existenz und eine angemessene Abfindung. Als erfahrenes Team im Arbeitsrecht setzen wir uns direkt für Ihre Interessen ein, ob außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.

SCHUTZ FÜR ARBEITNEHMER & LEITENDE ANGESTELLTE

Kündigungsschutz & Vertretung bei Entlassung

Kündigungsschutzklage

Abfindung nach Kündigung

Fristlose Kündigung

Aufhebungsvertrag prüfen

Kündigungsschutz für leitende Angestellte

Abfindungsverhandlungen für Führungskräfte

Freistellung & Zeugnis korrigieren

Vertretung vor dem Arbeitsgericht

SCHNELLER ABLAUF

Klar strukturiert von der Prüfung bis zur Vertretung.

01
Situation analysieren & Frist sichern

Senden Sie uns Ihre Kündigung. Wir prüfen sofort die 3-Wochen-Frist sowie die Chancen einer Klage oder Abfindung.

02
Strategie & Rechtsschutz klären

Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und legen die optimale Verhandlungstaktik fest.

03
Klage einreichen & Abfindung sichern

Wir reichen Kündigungsschutzklage ein und verhandeln vor Gericht oder außergerichtlich das beste Ergebnis für Sie.

FAQ

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Sie haben exakt 3 Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach wird die Kündigung rechtswirksam.

Die Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Erfolgsaussichten der Klage ab. Als Faustformel gilt oft 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – bei guten Ansatzpunkten auch deutlich mehr.

Ja, bei Kündigungen deckt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Regel alle Anwalts- und Gerichtskosten. Wir übernehmen die Deckungsanfrage kostenlos für Sie.

Ja, allerdings gelten für echte leitende Angestellte Sonderregeln beim Auflösungsantrag. Wir verhandeln hier gezielt auf eine angemessene Abfindungslösung.

Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag vorliegen?

Verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt umgehend von uns prüfen.

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