Was kostet eine Kündigungsschutzklage – und wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage bestehen aus Anwaltskosten und Gerichtskosten. Beide richten sich nach dem Streitwert, der höchstens drei Bruttomonatsgehälter beträgt. Eine Besonderheit gilt in der ersten Instanz: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt. Dieser Beitrag erklärt, wie sich die Kosten zusammensetzen, wer sie trägt und wann eine Rechtsschutzversicherung zahlt.
Das Wichtigste in Kürze
- Streitwert: höchstens ein Vierteljahresverdienst, also drei Bruttomonatsgehälter. Eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet.
- Anwaltskosten: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang.
- Gerichtskosten: Kein Vorschuss. Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren.
- Rechtsschutzversicherung: Mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt sie die Kosten in der Regel, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.
- Steuer: Anwaltskosten für einen Arbeitsrechtsstreit sind als Werbungskosten absetzbar.
Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?
Bei einer Kündigungsschutzklage fallen zwei Arten von Kosten an. Zum einen die Kosten für Ihren Anwalt, zum anderen die Gerichtskosten. Beide berechnen sich dabei nach festen gesetzlichen Gebührentabellen. Anwälte rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Alternativ können Sie mit Ihrem Anwalt auch eine individuelle Vergütung vereinbaren.
Grundlage beider Tabellen ist außerdem der Streitwert. Je höher er ist, desto höher sind die Gebühren. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie der Streitwert bestimmt wird.
Streitwert: Die Grundlage aller Gebühren.
Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Streitwert allerdings gesetzlich begrenzt. Nach § 42 GKG beträgt er höchstens das Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr, also drei Bruttomonatsgehälter. Eine Abfindung, die im Verfahren vereinbart wird, wird dabei nicht hinzugerechnet.
Ein Beispiel: Verdienen Sie 4.000 Euro brutto im Monat, liegt der Streitwert bei höchstens 12.000 Euro. Werden im selben Verfahren weitere Ansprüche geltend gemacht, etwa offenes Gehalt oder ein Arbeitszeugnis, kann sich der Streitwert entsprechend erhöhen.
Wer trägt die Kosten der Kündigungsschutzklage?
Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz eine wichtige Ausnahme. Nach § 12a ArbGG trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Das gilt zudem unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Auch wenn Ihre Klage erfolgreich ist, erhalten Sie die Kosten für Ihren Anwalt also nicht vom Arbeitgeber erstattet. Umgekehrt müssen Sie bei einer Niederlage nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers zahlen.
Deshalb muss ein Anwalt Sie auf diese Besonderheit hinweisen, bevor Sie ihn beauftragen. Erst ab der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht gilt der allgemeine Grundsatz: Wer verliert, trägt die Kosten beider Seiten.
Anwaltskosten: Wie sich die Gebühren zusammensetzen.
Ohne besondere Vereinbarung berechnet der Anwalt seine Vergütung nach dem RVG. In einem Kündigungsschutzverfahren fallen typischerweise diese Gebühren an:
- Verfahrensgebühr (1,3) für die Einreichung der Klage und das Verfahren
- Terminsgebühr (1,2) für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- Einigungsgebühr (1,0), wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet
- Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation sowie die Umsatzsteuer
Die Zahlen in Klammern geben an, wie oft die Grundgebühr aus der Tabelle des RVG anfällt. Die Grundgebühr selbst hängt wiederum vom Streitwert ab. Deshalb steigen die Anwaltskosten mit dem Gehalt. Eine genaue Berechnung der Kosten Ihrer Kündigungsschutzklage erhalten Sie im Erstgespräch.
Gerichtskosten: Oft geringer als erwartet.
Auch für die Gerichtskosten gilt im Arbeitsrecht eine Besonderheit. So verlangt das Arbeitsgericht keinen Kostenvorschuss. Sie können also klagen, ohne vorher Gerichtskosten zu zahlen.
Endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren vollständig. Da viele Verfahren durch einen Vergleich enden, fallen bei den Kosten der Kündigungsschutzklage in der Praxis häufig gar keine Gerichtsgebühren an. Ergeht dagegen ein Urteil, trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Gerichtskosten.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Kündigungsschutzklage?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn der Vertrag einen Arbeitsrechtsschutz enthält. Zudem gelten meist zwei Voraussetzungen: Der Versicherungsfall, etwa die Kündigung oder ein vorheriger Rechtsverstoß, muss nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Außerdem muss eine vertraglich vereinbarte Wartezeit abgelaufen sein.
Ist das der Fall, übernimmt die Versicherung daher in der Regel die Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichtskosten, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Vor Beginn der Tätigkeit holt der Anwalt deshalb in der Regel eine Deckungszusage beim Versicherer ein. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt Dr. Frohnecke dabei auch die Seite der Versicherer.
Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutzversicherung.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung kann sich eine Klage lohnen. Entscheidend ist der Vergleich zwischen den Kosten und dem, was Sie erreichen können. Dazu gehören der Erhalt des Arbeitsplatzes, eine Abfindung oder bessere Bedingungen beim Ausscheiden, etwa ein gutes Arbeitszeugnis.
Zudem können Sie Anwaltskosten für einen Arbeitsrechtsstreit als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie hoch eine mögliche Abfindung ausfallen kann, erklärt der Beitrag.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage trotz der Kosten?
Das hängt vor allem von Ihrer Situation ab. Eine realistische Einschätzung umfasst die Erfolgsaussichten, die zu erwartenden Kosten und die mögliche Abfindung. Erst daraus ergibt sich, ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wichtig ist dabei die Frist. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Klären Sie die Kostenfrage deshalb möglichst schnell. Mehr zur Frist lesen Sie im Beitrag Kündigungsschutzklage Frist, zum Ablauf des Verfahrens unter Anwalt Kündigungsschutzklage.
